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Das Mindestalter ist 16 Jahre (mit Erlaubnis der Eltern) |
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Amtlich vorgeschrieben auf allen Seeschiffahrtsstraßen innerhalb der Seeschiffahrtsstraßenordnung. |
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Beschränkt auf den Küstenbereich (bis 3 sm Abstand von der Küste) |
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Keine Begrenzung hinsichtlich Länge und Leistung |
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Es dürfen sich nicht mehr als 12 Personen + Skipper/-in auf dem Boot aufhalten |
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Boot darf nicht gewerblich eingesetzt werden |
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Wo im Ausland ebenfalls eine Sportboot- Führerscheinpflicht besteht,
wird dieser dort auch voll anerkannt.
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Bundesbürger, die eine ausländische Fahrerlaubnis für Sportboote besitzen, benötigen auf
bundesdeutschen Seeschifffahrtsstraßen trotzdem den Sportbootführerschein See.
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